Die AGG-Schulung im Überblick

Pflicht für Arbeitgeber:
Die Schulungspflicht nach § 12 AGG
Nach den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen durch Diskriminierung zu treffen. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung solcher Benachteiligungen geschult, so gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten im Sinne des §12 AGG.
Geringer Aufwand
Die Schulungspflicht bedeutet für die Arbeitgeber einen erheblichen zusätzlichen Aufwand in der betrieblichen Praxis. Um diesen Aufwand so gering wie möglich zu halten, zugleich aber die Anforderungen des AGG in geeigneter Weise zu erfüllen, hat der Spitzenverband der Deutschen Wirtschaft, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Zusammenarbeit mit der ArbeitgeberBibliothek der GDA Kommunikation diese Online-Schulung herausgegeben. Betrieben steht somit ein geeignetes Schulungsinstrument zur Verfügung.
Wie häufig soll man zum AGG schulen?
Bzgl. der Wiederholung und Häufigkeit gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Ein zeitlicher Abstand der Schulungen zwischen drei bis fünf Jahren erscheint ausreichend. Die Intervalle sollten jedoch kürzer sein, wenn im Unternehmen erkennbar Schulungsbedarf besteht. Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass neu eintretende Arbeitnehmer, die bei ihrem alten Arbeitgeber noch nicht geschult worden sind, bald nach ihrem Eintritt an einer Schulung teilnehmen.
Unsere Online-Schulung zum AGG:
- ist ein online-gestütztes Tool
- enthält getrennte Trainingspfade für Mitarbeiter und Führungskräfte/HR-Mitarbeiter
- benötigt nur einen geringen Zeitaufwand: Mitarbeiter ca. 30 Min., Führungskräfte/HR-Mitarbeiter ca. 45 Minuten
- ist für Ihre Mitarbeiter über einen einfachen Online-Zugang ihres Unternehmens mit Benutzername und Passwort zugänglich
- beinhaltet keine aufwändigen Leistungskontrollen und Tests
- hoher Lerneffekt durch interaktive Aufgaben und Fallbeispiele
- hält am Ende des Programms eine Teilnahmebescheinigung für die Mitarbeiter bereit
- enthält eine schriftliche Kurzinformation für Mitarbeiter ohne Internetzugang
- Aktualisierungen inbegriffen: wir benachrichtigen Sie automatisch
- bietet Mitgliedern von Arbeitgeberverbänden automatisch 50 % Rabatt auf den Normalpreis bei Nachweis der Mitgliedschaft